Für Neumitglieder:
Aufnahmerichtlinien in den Verband
IPSTA
Internationale Personenschützer - Sicherheitsfachkräfte Trainings Assoziation e.V.
Für Personen/Begleitschützer und Sicherheitsfachkräfte
- Der Antragssteller sollte seine Berufliche Tätigkeit im Personen-/ Begleitschutz oder einer anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeit nachweisen..
.
Um sie vor unerwünschter Werbung zu schützen behalten wir uns das Recht vor ihre Maildresse für Dritte unkenntlich zu machen .
Sie erklären sich mit dem Abdruck ihres Fotos einverstanden.
Weitere Angaben sind freiwillig:
Selbstständige Sicherheitsfirmen
Unternehmer / Ausbildungsstätten / Verbände
- Der/die Antragssteller sollte seine selbstständige Tätigkeit im Personen-/ Begleitschutz oder einer anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeit nachgehen.
Sollten Einzelausweise, bzw. Mitgliedschaften der Angestellten gewünscht werden,
15,-€ Bearbeitungsgebühr pro Ausweis müssen uns die Namen Geburtsdaten und Ort mit gesendet werden.
Angabe der Mitarbeiter, welche im Sicherheitsbereich für sie tätig sind.
Diese Angaben sind keine Pflicht sondern dienen nur als Datenblatt und könnten sich für Sie, im Falle von Auftragsvermittlungen, positiv auswirken.
Der Antagsteller bestätigt das er nicht vorbestraft ist. Sollte während seiner Mitgliedschaft gegen ihm ein Strafverfahren eingeleitet werden, muss er uns das unverzüglich mitteilen.
Der Verband ist berechtigt das Mitglied bei einer Straftat, es sofort auszuschliessen. Der Ausweis ist dann ungültig und muss uns umgehend zurück gesandt werden.
Die IPSTA Mitgliedschaft wird erst und schriftlicher Zusage sowie Übersendung des Mitgliederausweises rechtskräftig.